Finanzielle Hilfen

Beitragsentlastung durch das „Gute-Kita-Gesetz“
Seit 1.04.2019 erhalten alle Kindergartenkinder in Bayern monatlich einen Zuschuss in Höhe von 100€ zum Kindergartenbeitrag.
Dieser Zuschuss zur Entlastung der Familien wird automatisch vom Beitrag abgezogen.

 

 

Übernahme der Betreuungskosten
Die restlichen Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt Ostallgäu übernommen werden.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link:
Übernahme Kosten – Kindertageseinrichtung

 


Bildungs- und Teilhabeleistungen
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder beim Mittagessen teilnehmen oder bei Ausflügen teilnehmen, haben diese Familien die Möglichkeit für ihre Kinder finanzielle Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter folgendem Link:
Bildungs- und Teilhabepakte